Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Ab dem 1.1.2023 sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden und Umweltschäden entlang ihrer Lieferkette zu minimieren. Hierbei liegt der Fokus darauf sicherzustellen, dass Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechten und Umweltaspekten ausgeschlossen werden. Dies beinhaltet verschiedene Aspekte wie Zwangs- und Kinderarbeit, Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Ethnie, Geschlecht, Alter oder Religion, die Einhaltung von Arbeitssicherheitsstandards sowie den Umgang mit gefährlichen Abfällen.
Personen, die potenzielle oder tatsächliche Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltschutzverstöße entlang der Lieferkette erfahren oder vermuten, können über das auf dieser Plattform bereitgestellte Hinweisformular entsprechende Risiken und Vorfälle melden. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und auf Wunsch auch anonymisiert. Wir ermutigen jedoch dazu, bei der Übermittlung von Hinweisen Kontaktdaten anzugeben, um im Falle von Rückfragen oder Informationen über die Ergebnisse von Untersuchungen eine Kommunikation zu ermöglichen.